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Bund erweitert Liste rechtsextremer Morde – Leipziger Kamal K. als Nazi-Opfer anerkannt

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  • Gedenken an Kamal K.. in der Leipziger Innenstadt.
    Foto: Andr Kempner
    Gedenken an Kamal K.. in der Leipziger Innenstadt.
Leipzig. Das Bundesinnenministerium hat den Mord am Leipziger Kamal K. im Oktober 2010 als rechtsextremistische Tat anerkannt. Wie der Berliner Tagesspiegel am Montag aus dem Ministerium erfuhr, wurde die offizielle Statistik über rechtsextremistische Morde seit der Wende in der Bundesrepublik um elf Fälle auf insgesamt 58 aufgestockt.

Neben der tödlichen Attacke eines 32-jährigen Neonazis auf den Iraker Kamal K. vor dem Leipziger Hauptbahnhof stehen dadurch auch die Morde der Neonazi-Terrorzelle NSU auf der Liste des Innenministeriums.

Obgleich die Leipziger Staatsanwaltschaft bei ihren damaligen Ermittlungen zur Ermordung des 19-jährigen Irakers nicht von einem rassistischen Motiv ausging und auch keine entsprechende Anklage erhoben hatte, stand bei der Urteilsverkündung im vergangenen Jahr fest: Der Mordabsicht lagen fremdenfreindliche Motive zu Grunde.



Der Hauptangeklagte, Markus E., wurde vom Landgericht mit 13 Jahren Gefängnis sowie anschließender Sicherungsverwahrung bestraft. Sein Kumpan Daniel K., mit dem der Neonazi den Iraker am Morgen des 24. Oktober 2010 angegriffen hatte, erhielt drei Jahre Freiheitsentzug wegen gefährlicher Körperverletzung.

Erst Anfang des Monats hatte die Sächsische Landesregierung ihre Statistik zu Opfern rechtsextremer Gewalttaten nach oben korrigiert und dabei unter anderem den Mord am Asylbewerber Achmed B. im Oktober 1996 in der Messestadt als eine durch Fremdenhass motivierte Tat anerkannt.

© Döbelner-Allgemeine-Online, 21.02.2012, 11:44 Uhr
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