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Bauen und Wohnen

Bei energetischer Sanierung Bescheinigung einfordern


  • Hausbesitzer sollten eine schriftliche Bestätigung einholen
    Foto: dpa
    Energetische Sanierung nicht ohne schriftliche Bestätigung: Hausbesitzer sollten sie vom Handwerker einfordern. (Foto: dpa-infocom)
Berlin (dpa/tmn) - Viele Hausbesitzer lassen ihr Gebäude energetisch sanieren. Eine Sache sollten sich dabei unbedingt beachten: Sich vom Handwerker bescheinigen zu lassen, dass alle Vorschriften eingehalten wurden.

Wer sein Haus energetisch sanieren lässt, erhält vom Handwerker eine Erklärung, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Darin werde schriftlich bestätigt, dass das Bauergebnis zum Beispiel den Vorgaben der Energieeinsparverordnung entspricht, erläutert die Verbraucherzentrale Berlin. Diese sogenannte Unternehmererklärung sei vom Gesetzgeber sogar vorgeschrieben. Stellt der Handwerker diese nicht oder falsch aus, könne er mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro bestraft werden.


© Döbelner-Allgemeine-Online, 31.01.2012, 14:42 Uhr
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