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Nach massenhafter Datenerhebung: Kabinett plant Initiative zu Umgang mit Handydaten

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Dresden. Sachsen will per Bundesgesetz die Abfrage von Mobilfunkdaten zur Aufklärung von Straftaten deutlich beschränken lassen. Das Kabinett hat - wie schon vor der Sommerpause angekündigt - am Dienstag in Dresden eine entsprechende Bundesratsinitiative verabschiedet. Justizminister Jürgen Martens (FDP) rechnet damit, dass die Neuerungen etwa in einem Jahr Gesetzeskraft erlangen könnten. Einige der Vorschläge, etwa die frühzeitige Information des Datenschutzbeauftragten, würden in Sachsen allerdings schon früher angewandt, sagte der Minister.

Anlass für die Initiative ist die große Kritik an der massenhaften Erhebung von Mobilfunkdaten nach den gewalttätigen Ausschreitungen bei einer Anti-Nazi-Demonstration im Februar in Dresden. Die Ereignisse hätten gezeigt, dass von Datenabfragen bei Mobilfunkbetreibern eine Vielzahl unbeteiligter Personen betroffen sein könnte. „Deren Rechte sollen künftig besser geschützt werden", sagte der Minister.

So sollen solche Abfragen von einem Richter künftig nur noch bei Straftaten angeordnet werden können, die eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten nach sich ziehen würden. Einfache Verstöße gegen das Versammlungsgesetz zählen nicht dazu, wohl aber schwerer Landfriedensbruch.

Abfragen müssen dann künftig örtlich und zeitlich so begrenzt werden, dass möglichst wenig unbeteiligte Personen erfasst werden. Die Verhältnismäßigkeit soll besonders begründet und aktenkundig gemacht werden. Zudem sollen Daten einer Erhebung nur mit Zustimmung eines Richters in einem anderen Verfahren genutzt werden dürfen. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass mindestens alle drei Monate geprüft werden muss, ob Daten noch benötigt werden.

„Wir wollen solche Datenerhebungen zur Strafverfolgung nicht unmöglich machen", sagte der Minister. Aber die Voraussetzungen müssten konkret benannt werden. Ob die massenhaften Erhebungen wie im Februar damit vermieden worden wären, wollte der Minister nicht bewerten. Das liege im Bereich der Spekulation.

Zur angekündigten Gesetzesinitiative erklärte Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: "Die heutige Ankündigung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Für eine gründliche Bewertung fehlt allerdings der konkrete Gesetzentwurf, den Staatsminister Martens bislang nicht vorgelegt hat. Es ist allerdings ersichtlich, dass offenbar der Mut fehlt, den Straftatenkatalog des Paragraph 100a StPo wirklich zu entschlacken. Leider traut sich Martens nicht, einen Richtervorbehalt für die Abfrage der Bestandsdaten wie Name und Adresse von Ausgespähten zu fordern."

Innenminister Markus Ulbig (CDU) kündigte eine Handreichung für die Polizei zur Abfrage von Mobilfunkdaten an. Es habe nach der Kritik an den Ermittlungen zum 19. Februar viel Verunsicherung gegeben, dem solle damit vorgebeugt werden. Zudem werde beim Landeskriminalamt (LKA) eine Analyse- und Auswertungsgruppe für solche Datenerhebungen gebildet, die die Ermittler in den konkreten Ermittlungsverfahren unterstützen sollen.

 



© Döbelner-Allgemeine-Online, 30.08.2011, 15:20 Uhr
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